Informationen für Promovierende und Promovierte
 
 
Hintergrundbild
Hintergrundbild
Uni von A-Z
  Flagge English
Universität Bielefeld > Informationen für Promovierende und Promovierte
  

Finanzierung der Promotionsphase

Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Qualifikationsstellen)

An der Universität Bielefeld stehen in begrenztem Umfang sog. Qualifikationsstellen zur Verfügung. Diese Stellen können zur Finanzierung des Lebensunterhalts während eines Promotionsvorhabens beitragen. Die Beschäftigung auf solchen Stellen kann - je nach Verfügbarkeit und bereits vorhandener persönlicher Vordienstzeiten - auf bis zu sechs Jahre vor Abschluss einer Promotion nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet werden; die zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütungszahlung erfolgt dabei i.d.R. nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Zu den Aufgaben während des befristeten Beschäftigungsverhältnisses gehören regelmäßig Forschungsaufgaben, Lehraufgaben und sonstige Aufgaben (Tätigkeit in der Studien- und Prüfungsorganisation, der Studienberatung, in der Verwaltung der wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten und in anderen Aufgaben der Hochschule). Bei den regulären Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen umfasst das Lehrdeputat vier Lehrveranstaltungsstunden, bei den Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben umfasst das Lehrdeputat 13 Lehrveranstaltungsstunden. In beiden Stellenkategorien soll den Beschäftigten im Rahmen ihrer Dienstaufgaben auch Gelegenheit zur Vorbereitung auf eine weitere wissenschaftliche Qualifikation (z.B. Promotion) gegeben werden. Oft werden Qualifikationsstellen während der Promotionsphase als Teilzeitstellen vergeben (in der Regel 50 %). Dann reduziert sich auch die Lehrverpflichtung auf die Hälfte.

Qualifikationsstellen werden regelmäßig offiziell ausgeschrieben, so dass sich grundsätzlich jeder bei Vorliegen der jeweils gestellten Anforderungen auf die Stellen bewerben kann. Das Ausschreibungsangebot der Universität Bielefeld im wissenschaftlichen Dienst ist hier einsehbar.

Darüber hinaus gibt es z.B. in Drittmittelprojekten weitere Stellenausschreibungen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf den Web-Seiten der jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen eingesehen werden können. Auch auf diesen Stellen lässt sich häufig ein Promotionsvorhaben realisieren.


Promotionsstipendien der Graduiertenkollegs und Graduate Schools u.a.

An der Universität Bielefeld gibt es mehrere jeweils themenbezogene Graduiertenkollegs und Graduate Schools, die auch Stipendien für Promotionsvorhaben vergeben. Eine Übersicht über die Kollegs und die Schools finden Sie hier.


Promotionsstipendienprogramm aus Rektoratsmitteln (Rektoratsstipendien)

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt das Rektorat der Universität Bielefeld Stipendien an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte nach Maßgabe der Richtlinien der Universität Bielefeld zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus Rektoratsmitteln vom 20. Februar 2008 (Stipendienrichtlinien - StiRiLi). Diese Stipendien werden einmal jährlich ausgeschrieben. Die Abgabefrist für Bewerbungen endet jeweils am 15. Oktober. Frühester Zeitpunkt für den Beginn der Förderung ist der jeweils der 1. Januar.

Der Grundbetrag je Stipendium beträgt in der Regel 1.000 Euro monatlich. Wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat ein Kind oder mehrere Kinder zu unterhalten hat, kann ein monatlicher Kinderzuschlag von 150 Euro für jedes Kind gewährt werden.

Darüber hinaus können die Fakultäten den monatlichen Grundbetrag um bis zu 500 Euro aus Haushaltsmitteln oder Mitteln Dritter aufstocken.

Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Bewilligungen werden jedoch zunächst höchstens für ein Jahr erteilt. Für eine weitere Förderung muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Kürzere Förderungszeiten sind möglich.

Auskünfte erteilt Herr Neumann, Abt. II.1, Raum C 0 - 272,
Tel. (0521) 106-5225, E-Mail: hans-peter.neumann@uni-bielefeld.de.


Promotionsstipendien der Fakultäten

Auch von einigen Fakultäten Promotionsstipendien vergeben. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fakultätsverwaltungen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier aufgeführt.


Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Frauen

Das Interdisziplinäre Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld hat einen Forschungs- und Stipendienwegweiser für Frauen herausgegeben. Den Wegweiser finden Sie hier.


Stipendienprogramme von Förderorganisationen

Darüber hinaus vergeben zahlreiche Förderorganisationen, Stiftungen und Vereine Stipendien für die Durchführung von Promotionsvorhaben. Je nach Ausrichtung der Förderorganisation sind die Anforderungen und Voraussetzungen unterschiedlich.

Die Voraussetzungen für ein Stipendium sowie die näheren Einzelheiten zum Verfahren sowie den zu beachtenden Fristen finden Sie auf den Homepages der einzelnen Förderorganisationen; einen Überblick über solche Förderorganisationen finden Sie unter: