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Berichtspflicht
Um größtmögliche Transparenz sicherzustellen, unterliegen alle verteilten Mittel einem Berichtswesen, das teils auf zentraler, teils auf Ebene der Fakultäten angesiedelt ist.
Die Fakultäten und Einrichtungen müssen über alle Maßnahmen Bericht erstatten, für die Gelder eingesetzt wurden. Und sie sollen belegen, inwieweit sich die Bedingungen in Studium und Lehre verbessert haben. Diese Berichte werden sowohl den dezentralen als auch den zentralen Gremien vorgelegt. Informationen zu den einzelnen Projekten werden außerdem auf der Internetseite veröffentlicht. Projekte werden regelmäßig evaluiert, insbesondere bevor über eine Weiterförderung entschieden wird.
In Planung befindet sich derzeit der Aufbau eines Studienbeitragscontrollings.
Zudem hat die Universität ein Prüfgremium eingerichtet, mit dem alle Studierenden einen festen Ansprechpartner für Beschwerden haben. Diese Schiedskommission, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist, kann bei berechtigten Einwänden die Universität in Einzelfällen zur Rückzahlung von Studienbeiträgen verpflichten.
Das Prüfgremium besteht aus:
Zurzeit gehören folgende Personen dem Prüfgremium an:
Für das Rektorat
Prof. Dr. Rolf König
Für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Prof. Dr. Bärbel Fromme, Fakultät für Physik
Prof. Dr.-Ing. Thorsten Spitta, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Für die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dr. Guido Nottbusch, Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
Für die Studierenden:
Andre Armbruster
Jan Binder
Stefan Bröhl
Anna Nigbur
Janosch Stratemann
Als externes Mitglied
Karsten Gebhardt