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Nach den Regelungen der Studienbeitragssatzung vom 10. Februar 2009 (Beschluss des Senates vom 04.02.2009) wird von Studierenderen ein einheitlicher Studienbeitrag in Höhe von 350 EUR pro Semester erhoben. Studierenden, die in besonderem Maße von Studienbeiträgen betroffen sind, steht ein Anspruch gegenüber der NRW-Bank auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung von Studienbeiträgen. Ca. 10% der beitragspflichtigen Studierenden werden von den Studienbeiträgen befreit oder zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Bevor letztendlich die Netto-Einnahmen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden können, sind von Brutto-Gesamteinnahmen verschieden Posten abzuziehen:
So ist die Universität Bielefeld gesetzlich verpflichtet, zunächst 14% der Gesamteinnahmen (seit dem SS 2008; bis zum WS 2007/08: 18%) an einen landesweiten Ausgleichfonds abzuführen. Aus diesem Fonds werden Darlehen der BAFöG-Empfängerinnen und -Empfänger getilgt, die aufgrund der Kappungsgrenze keine oder nur einen Teil der angefallenen Studienbeiträge nach dem Studium zurückzahlen müssen. Darüber hinaus werden aus diesem Fonds solche Darlehen getilgt, die nach dem Studium unter Umständen nicht zurückgezahlt werden können.
Zudem fallen in der Universität Bielefeld geringe Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwaltung von Studienbeiträgen an. 2% der Gesamteinnahmen (seit dem SS 2009; bis zum WS 2008/09: 3%) werden zunächst "vorab" von den Brutto-Gesamteinnahmen für diesbezügliche Kosten abgezogen. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden regelmäßig (i.d.R. einmal jährlich) nachgewiesen. Nicht benötigte Mittel aus dem Verwaltungsvorab fließen dem allgemeinen Topf "Studienbeiträge" wieder zu und werden in Folgesemestern für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen verwendet.
Ein Teil der Einnahmen wird für die Anfinanzierung sogenannter unechter Stipendien für bedürftige, qualifizierte Studierende aus dem Ausland verwendet, die keinen Anspruch auf ein Darlehen der NRW-Bank haben. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 2% der Gesamteinnahmen.
Die nach diesen Abzügen verbleibenden Netto-Einnahmen für Maßnahmen werden anhand eines festgelegten Verteilungsschlüssels an die Fakultäten und Einrichtungen verteilt.
Ausgehend von Prognosen zu den Einnahmen aus Studienbeiträgen werden derzeit zunächst pro Semester 3,6 Mio. EUR "Netto-Einnahmen" an die Fakultäten und Einrichtungen zu verteilen. Die tatsächlichen Einnahmen werden dann im Nachgang mit den Prognosen abgeglichen und entsprechend aufgelaufene Restbeträge fließen in weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen.
Mehr Information zur Verteilung dieser Mittel finden Sie hier.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen, die seit dem WS 2007/8 aus den Studienbeiträgen finanziert wurden und werden, finden Sie hier.