Beratungsstelle für Studienfinanzierung
 
 
Hintergrundbild
Hintergrundbild
Uni von A-Z
Bielefeld University > University > Studium / Studienberatung > Studierendensekretariat > Beratungsstelle für Studienfinanzierung
  

STUDIUM - Kosten und Finanzierung

Studienabschlusshilfe nach BAföG

Grundsatz: BAföG als (hälftiges) unverzinsliches Darlehen

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet. Dies gilt auch für Zeiten der Weiterförderung nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer.
Dieses (hälftige) Darlehen ist grundsätzlich nicht zu verzinsen; etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Darlehensnehmer den Rückzahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten hat (§ 18 Abs. 2 BAföG).

Ausnahme: Verzinsliches Bankdarlehen

Während der Prüfungszeit kann eine Studienabschlusshilfe in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt werden, wenn spätestens innerhalb von vier Semestern nach Ablauf der Förderungszeit die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb einer Zeit von bis zu 12 Monaten abgeschlossen werden kann (§ 15 Abs. 3 a  i.V.m. § 17 Abs. 3 BAföG).
Bankdarlehen werden ferner zur Verfügung gestellt für Zweitausbildungen (Zweitstudium, Zusatz- oder Ergänzungsstudium), soweit hier in Ausnahmefällen noch eine Förderung möglich ist (§ 7 Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 3 BAföG).

Auch für die Zeit der Studienverlängerung, die durch den Abbruch des zunächst aufgenommenen Studiums oder einen Fachrichtungswechsel verursacht ist, kann ein Bankdarlehen gewährt werden (§ 7 Abs. 3 i.V.m. § 17 Abs. 3 BAföG).

Vertrag über das Bankdarlehen

Der Vertrag über das Bankdarlehen wird mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschlossen. Das Bankdarlehen ist von der Auszahlung an zu verzinsen; die Darlehensschuld erhöht sich jeweils zum 31. März und 30. September um die gestundeten Zinsen (§ 18 c Abs. 2 BAföG).

Als Zinssatz gilt grundsätzlich der EURIBOR-Zinssatz zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent ( 18 c Abs. 3 BAföG).
Das Bankdarlehen ist einschließlich der Zinsen in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 105,00 Euro innerhalb von 20 Jahren zurück zu zahlen. Die erste Rate ist 6 Monate nach dem Ende des Monats, für den die Ausbildung zuletzt mit Bankdarlehen gefördert worden ist, zu zahlen (§ 18 c Abs. 6 BAföG). Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden (§ 18 c Abs. 9 BAföG).

Diese und weitere Einzelheiten zum Bankdarlehen sind in § 18 c BAföG geregelt.

Antragstellung

Die Gewährung des Bankdarlehens setzt zunächst voraus, dass durch das Amt für Ausbildungsförderung in dem in Betracht kommenden Ausnahmefall BAföG gewährt wurde. Die Antragstellung erfolgt deshalb über das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Bielefeld.

Kontakt:
Studentenwerk Bielefeld, Amt für Ausbildungsförderung, Raum C 2-200
Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld (Universitätshauptgebäude)
Tel. 0521/106 – 3581, Fax: -6434
www.studentenwerk-bielefeld.de; bafoeg@studentenwerk-bielefeld.de