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Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit zur Finanzierung der Schulzeit und des Studiums, die bereits seit Beginn der Diskussion um Studienbeiträge bzw. –gebühren zur Verfügung gestellt wird. Der Bildungskredit wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Zusammenarbeit mit der KfW Förderbank angeboten und unterstützt SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Nähere Einzelheiten werden durch eine Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bestimmt. Im Folgenden sollen die wichtigsten den Bildungskredit betreffenden Punkte kurz vorgestellt werden.
Wie bereits erwähnt, soll der Bildungskredit u.a. der Studienfinanzierung fortgeschrittener Studierender dienen. In diesem Sinne können deutsche Studierende einen Antrag auf Erhalt des Kredits stellen, die ihr Vordiplom oder eine vergleichbare Zwischenprüfung vollständig bestanden haben, da diese das Grund- vom Hauptstudium trennen. Die Regelung ist demnach für Diplom- oder Magisterstudiengänge eindeutig, auch Studierende in Masterstudiengängen sind offenkundig antragsberechtigt.
Etwas schwieriger stellt sich die Situation in Bachelorstudiengängen dar. Nach Auskunft des BVA können Studierende, die eine Bachelorvorprüfung bestanden haben, den Bildungskredit ggf. bereits ab dem 3. Semester erhalten, da diese Vorprüfung das Grund- vom Hauptstudium trennt. Die Mehrzahl der Bachelorstudiengänge sieht eine solche Vorprüfung jedoch nicht vor. Studierende müssen dann zur Beantragung des Bildungskredits einen Vordruck vorlegen, in dem erklärt wird, dass ihr Studiengang keine Zwischenprüfung vorsieht, sie jedoch die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre erbracht haben. Dieser Vordruck ist unter www.bildungskredit.de im Bereich „Formulare“ erhältlich. Da die beschriebene Vorgehensweise recht kompliziert und mit deutlichem Aufwand verbunden ist, erarbeitet das Bundesverwaltungsamt derzeit neue Zugangsregeln, um Studierenden in Bachelorstudiengängen die Beantragung eines Bildungskredits zu erleichtern. Ein genauer Zeitpunkt für ihre Einführung steht jedoch noch nicht fest.
Eine Förderung ist nur möglich, solange die Studierenden das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem kann der Bildungskredit nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters beantragt werden.
Die Vergabe des Bildungskredits ist - im Gegensatz zum BAföG - vom eigenen Einkommen, dem der Eltern oder dem des Ehepartners unabhängig.
Der Bildungskredit kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden.
Ausländische Studierende müssen für den Erhalt der Förderung neben den genannten Voraussetzungen weitere Bedingungen erfüllen. Ihr Antrag auf einen Bildungskredit kann nur bewilligt werden, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher oder der Studierende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. Eine weitere Antragsmöglichkeit für ausländische Studierende besteht, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sind.
Ausländische EU-Bürger müssen neben den Voraussetzungen deutscher Bewerber lediglich über einen inländischen Wohnsitz verfügen, um antragsberechtigt zu sein.
Grundsätzlich gilt, dass eine mögliche Förderung für zunächst nur einen Ausbildungsabschnitt bewilligt würde. Für einen neuen Ausbildungsabschnitt kann jedoch eine erneute Förderung beantragt werden.
Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 300 Euro ausgezahlt, längstens für 24 Monate, d.h. 7.200 Euro höchstens. Wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird, z. B. für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann zusätzlich eine einmalige Zahlung von bis zu 6 Raten à 300 Euro in einer Summe beantragt werden. Für alle Leistungen zusammen darf dabei der Höchstbetrag von insgesamt 7.200 Euro jedoch nicht überschritten werden.
Das Darlehen ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Im Nominalzinssatz ist ein Verwaltungskostenzuschlag von 1 % p.a. enthalten.
Die ersten 4 Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 120 Euro. Diese Raten werden vierteljährlich am Quartalsende eingezogen, also in Schritten von 360 Euro.
Der Kredit kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Ein Bonus bei vorzeitiger Rückzahlung wird jedoch nicht gewährt.
Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Im Falle von nicht nur vorübergehenden Rückzahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsverzug überträgt die KfW alle Forderungen auf das Bundesverwaltungsamt. Die Eintreibung der fälligen Leistungen erfolgt dann durch das BVA.
Für den eigentlichen Antrag bzw. die Bewilligung des Bildungskredits müssen sich Studierende nicht an die KfW, sondern das Bundesverwaltungsamt wenden. Das entsprechende Antragsformular ist über die Homepage des BVA erhältlich.
Erst mit dem entsprechenden Bescheid erhalten interessierte Studierende dann ein Vertragsangebot der KfW. Das Angebot enthält u.a. Angaben zu den Fälligkeiten der Zahlungen und der tilgungsfreien Zeit und muss durch Unterschrift angenommen werden. Diese Unterschrift ist vom BAföG-Amt oder der Bank des Studierenden zu bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch ausdrücklich nicht erforderlich.
Der Vertragsabschluss mit der KfW ist an eine Frist gebunden, die im Leistungsbescheid festgelegt ist. Als Stichtag gilt der Posteingang bei der KfW. Sobald das unterzeichnete Vertragsangebot bei der KfW eingegangen ist, tritt der Vertrag in Kraft, und die Zahlungen werden aufgenommen.
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, Abteilung IV, Bildungskredit, 50728 Köln
Besucheranschrift: Eupenerstraße 125, 50933 Köln
Tel.: 022899-358-44 92 Fax: 022899-358-4850
www.bildungskredit.de; bildungskredit@bva.bund.de