Beratungsstelle für Studienfinanzierung
 
 
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STUDIUM - Kosten und Finanzierung

Studienabschlussdarlehen der DAKA

Die DAKA, die Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V., ist eine selbstlos tätige Gemeinschaftseinrichtung der 12 nordrhein-westfälischen Studentenwerke. Die DAKA-Darlehen werden auf der Grundlage der entsprechenden Richtlinien der DAKA zur Finanzierung des Studienabschlusses vergeben.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden, die an einer staatlichen Hochschule in NRW eingeschrieben sind, die Studienabschlussphase erreicht haben, auf eine Finanzhilfe angewiesen sind und eine Bürgschaft (und ggf. eine weitere Bürgschaft) als Sicherheit stellen können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen.

Wann bekommt man ein DAKA-Darlehen?

Grundsätzlich soll das Darlehen zur Finanzierung des Studienabschlusses eingesetzt werden. Als Studienabschlussphase gilt maximal ein Zeitraum von 18 Monaten vor Beendigung des Studiums.

Wie hoch ist das DAKA-Darlehen?

Die Darlehenshöchstgrenze beträgt in der Regel 7.500 Euro, sie kann in begründeten Bedarfslagen 12.500 Euro betragen. Die monatliche Auszahlungsrate darf 1.000 Euro nicht übersteigen.

Wie bekommt man ein DAKA-Darlehen?

Der Antrag auf das DAKA-Darlehen ist bei dem örtlichen Studentenwerk zu stellen; dort gibt es auch den entsprechenden Antragsvordruck. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Studienbescheinigung für das laufende Semester
  2. Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Ferner ist als Sicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines tauglichen Bürgen oder einer Bank vorzulegen und bei Beträgen von mehr als 7.500 Euro eine weitere Bürgschaft.

Wie wird das DAKA-Darlehen zurückgezahlt?

Die Rückzahlung beginnt zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Rate. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt bei Darlehen bis zu einem Betrag von 7.500 Euro mindestens 130 Euro und bei darüber liegenden Beträgen 200 Euro.

Wie hoch sind die Zinsen?

Für das DAKA-Darlehen werden keine Zinsen erhoben. Zur anteiligen Deckung der Verwaltungskosten werden 5% der Darlehenssumme einbehalten.

Kontakt:

Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V.,
Geschäftsstelle: Luxemburger Str. 124 – 136, 50939 Köln
Telefon: 0221 / 94265-361/-321/-376; Fax: 0221 / 94265-136
www.daka-nrw.de; info@daka-nrw.de

Kontakt in Bielefeld:
Studentenwerk Bielefeld, Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld (Universitätshauptgebäude)
Frau Otteimkampe, Raum C 2-230, Tel.: 0521 / 106-3591,
Herr Noske, Raum C 2-241, Tel.: 0521 / 106-3607

www.studentenwerk-bielefeld.de