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DAAD-Stipendien
Stipendien des DAAD für ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland können nur im Heimatland der internationalen Studierenden beantragt werden. In der Regel muss bereits ein erster Studienabschluss vorliegen. Informationen geben die deutschen Botschaften und Generalkonsulate. Der DAAD unterhält in vielen Ländern Außenstellen, die bei der Stu-dienplanung gern helfen.
Nähere Informationen: www.daad.de/deutschland/de/2.4.2html
Studienfonds OWL
Stipendien des Studienfonds OWL stehen auch internationalen Studierenden offen (Näheres unter dem Stichwort „Studienfonds OWL“).
Information und Beratung: Beratungsstelle für Studienfinanzierung, Frau Dagmar Schätzel (Raum D0- 110, Tel.: 0521-106-4090)
Abschlusshilfen
Einmal pro Semester (Bewerbungstermine: 30. Januar für das folgende Sommer- und 15. Juni für das folgende Wintersemester) lobt das International Office (IO) der Universität Bielefeld Bielefeld im Auftrag der Stipendienkommission für internationale Studierende Kurzstipendien aus, die ausländische Studierende in der Abschlussphase des Studiums (BA, MA, Promotion) unterstützen sollen. Die Gelder stammen aus Mitteln des DAAD. Sie er-lauben in der Regel eine Unterstützung von 2 bis 3, höchstens jedoch von 6 Monaten Dauer. Der Monatssatz beträgt für Studierende im BA- und MA-Studium 650 Euro, für Studierende im PhD-Studium 750 Euro.
Information und Beratung: IO, Lucyna Darowska, Raum D 0-140, Tel.: 0521-106-4078.
Nothilfen
Für internationale Studierende, die unverschuldet in eine Notsituation gekommen sind, kann das International Office der Universität Bielefeld mit Hilfe des Vereins zur Förderung ausländischer Studierender in Bielefeld e.V. in sehr begrenztem Umfang finanzielle Unterstützung bereitstellen.
Information und Beratung: IO, Lucyna Darowska, Raum D 0-140, Tel.: 106-4078.
Über die breite Palette der Fördermöglichkeiten für Auslandsvorhaben (Auslandsstudium und Auslandspraktikum) informiert das IO. Hier sind auch gedruckte Informationen erhältlich: DAAD-Stipendienführer „Fördermöglichkeiten für Deutsche“ und „Wege ins Auslandspraktikum“, Kurzinfos (Flyer) zum Studium in einzelnen Ländern und weitere Informationsbroschüren.
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.
Auslands-BAföG
Grundsätzlich haben alle BAföG-Empfängerinnen und -empfänger ein Anrecht auf 1-2 Semester Auslandsförderung. Gedeckt werden die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten: Reisekosten, Krankenversicherung, evtl. Studiengebühren, Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Die Auslandsstudienzeit wird auf die Förderungsdauer nicht angerechnet. Der Betrag, den das BAföG-Amt zur Abdeckung des Auslandsmehrbedarfes zahlt, ist ein Zuschuss, der nicht auf das Darlehen angerechnet wird und demnach auch nicht zurückgezahlt werden muss.
Nähere Informationen: www.bafoeg.bmbf.de; siehe auch Stichwort „BAföG“.
DAAD-Stipendien
DAAD-Stipendien sind sinnvoll für sehr gute Studierende. Beratung und Antragstellung erfolgen im International Office. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren: Die Fristen liegen bis zu 1 Jahr vor Stipendienantritt. Der DAAD vergibt unterschiedliche Auslandsstipendien:
-Teilstipendien für ein einjähriges Studium weltweit für Studierende aller Fachrichtungen (Ausnahmen: Länder der EU, Norwegen, Island, Schweiz),
- Jahresstipendien für Westeuropa (Europäisches Exzellenzprogramm, EEP): strukturierte Fachprogramme an einzelnen vom DAAD ausgewählten exzellenten Gasthochschulen,
- Teilstipendien für die Kombination eines Studien- und Praxissemesters weltweit (Ausnahmen: Länder der EU, Norwegen, Island, Schweiz): Voraussetzung ist, dass das Praxissemester im Rahmen der Studienordnung in einem bestimmten Studiensemester vorgesehen ist,
- Teilstipendien für einen Semesteraufenthalt weltweit: Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Studierende an Fachhochschulen sowie in Kurzstudiengängen an wissenschaftlichen Hochschulen. Nicht gefördert werden Semesteraufenthalte in Mitgliedsstaaten der EU sowie in die Länder Island, Liechtenstein, Malta, Norwegen, Schweiz und Zypern. Als Basis muss eine Absprache zwischen der Heimat- und der Gasthochschule im Ausland bestehen,
- Teilstipendien für kurzfristige Studienaufenthalte weltweit für Abschlussarbeiten.
Nähere Informationen: DAAD-Stipendienführer, (im IO erhältlich).
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.
ERASMUS-Mobilitätshilfen
ERASMUS ist ein Programm der Europäischen Union zur Förderung der Zusammenarbeit im Hochschul-bereich. Neben den 27 Mitgliedsstaaten der EU nehmen Hochschulen aus den EFTA-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Türkei teil. Die Universität Bielefeld unterhält momentan ERASMUS-Kooperationen mit 170 Partnerhochschulen auf europäischer Ebene; alle Bielefelder Fakultäten nehmen an mindestens einem ERASMUS-Austausch teil.
Im Rahmen der ERASMUS-Programme werden Teilstipendien vergeben (max. 220 Euro pro Monat). BAföG-EmpfängerInnen sollten Auslands-BAföG beantragen; zusätzlich werden sie aus ERASMUS-Mitteln mit ebenfalls bis zu 200 Euro monatlich bezuschusst. Ausführliche Informationen müssen bei den jeweiligen Programmbeauftragten eingeholt werden (siehe Übersichten zu den einzelnen EU-Partnerhochschulen in den jeweiligen Fakultäten).
Weitere Informationen:www.uni-bielefeld.de/io
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.
Bildungskredit
Seit 2001 gibt es die Möglichkeit, einen Bildungskredit zur Finanzierung des Studiums zu beantragen. Der Bildungskredit kann auch für ein Studium oder Praktikum im Ausland gewährt werden. Der Bildungskredit wird monatlich in Raten von 300 Euro durch die Deutsche Ausgleichsbank ausbezahlt. Es können maximal bis zu 24 Monatsraten innerhalb eines Ausbildungsabschnittes bewilligt werden. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der/des Auszubildenden bzw. seiner/ihrer Eltern unabhängig.
Nähere Informationen: Siehe Stichwort "Bildungskredit"
Fulbright- Stipendien
Die Fulbright-Kommission in Berlin vergibt Voll- und Teilstipendien zur Fortsetzung, Erweiterung oder Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit dem Gastland. Spezielle Forschungsvorhaben (Dissertation, Studienabschlussarbeiten etc.) können nicht gefördert werden; Zweitstudien nur in Ausnahmefällen. Es besteht keine freie Hochschulwahl, jedoch können Studienortwünsche angegeben werden. Die Stipendien sind bestimmt für deutsche Studierende/Graduierte, die sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren. Die Stipendien werden in der Regel für ein akademisches Jahr (9 Monate), beginnend Ende August/Anfang September, vergeben für Studierende und Graduierte fast aller Fächer. Bewerbungstermin ist der 31. Mai für das folgende Jahr. Bewerbungsunterlagen sind im International Office erhältlich.
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.
PAD – Fremdsprachenassistenz
Der Pädagogische Austauschdienst bietet Studierenden und Graduierten die Möglichkeit, an einer ausländischen Schule im westeuropäischen Ausland Erfahrungen als Sprachlehrerinnen bzw. -lehrer zu sammeln. Bewerben können sich Studierende mit mindestens 4 Fachsemestern. Studierende der Anglistik können sich außerdem für USA oder Kanada, Studierende der Romanistik für Quebec bewerben. Dieses ist ab dem 6. Fachsemester möglich. Graduierte mit 1. oder 2. Staatsexamen und Englisch als Prüfungsfach können sich auch für Australien oder Neuseeland bewerben. Die Unterrichtsverpflichtung beträgt durchschnittlich 12 Zeitstunden pro Woche, wobei in deutscher Sprache unterricht wird. Vorrangig ist das Angebot für Studierende oder angehende Lehrerinnen und Lehrer der lebenden Fremdsprachen mit dem Studien- oder Schwerpunktfach der jeweiligen Landes-sprache des Austauschlandes gedacht. Die Tätigkeit wird je nach Land unterschiedlich hoch vergütet, die Vergütung reicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.
Stipendien der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft (WLUG)
Die Westfälisch-Lippische Universitätsgesellschaft stellt Studierenden der Universität Bielefeld im Jahr 10.000 Euro für Auslandsvorhaben (Auslandsstudium und Auslandspraktikum) zur Verfügung. Die Förderbeträge liegen bei höchstens 1.000 Euro für einsemestrige Auslandsvorhaben bzw. bei 2.000 Euro für ein Auslandsjahr. Über die Vergabe entscheidet eine Kommission. Antragstermin ist zweimal im Jahr, und zwar zum 30. April für das folgende Wintersemester sowie zum 31.Oktober zum folgenden Sommersemester.
Nähere Informationen: www.uni-bielefeld.de/wlug/Foerderung/Stipendien.html)
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.
Förderpreise des Industrie- und Handelsclubs OWL
Der IHC verleiht jährlich einen Förderpreis (International Partnership Program, IPP) an Studentinnen und Studenten mit herausragenden Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die mit einem Stipendium dotierte Auszeichnung dient der Förderung der Internationalisierung der beruflichen Bildung und ermöglicht dem wissenschaftlichen Nachwuchs einen individuell gestalteten Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland.
Nähere Informationen: www.ihc-owl.de/menschen/foerderpreise.php
Auslandspraktikum
Über die Finanzierungsmöglichkeiten für ein Auslandspraktikum informiert ausführlich die Broschüre „Wege ins Auslandspraktikum“. Sie ist im International Office erhältlich.
Information und Beratung: IO, Frau Karin Kruse, Raum D 0-116, Tel. 106-4087.