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Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern getragen wird. Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW-Förderbank ein bundesweites Kreditangebot für alle Studierende zur Verfügung. Der KfW-Studienkredit soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind, die oder deren Angehörige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Bürger aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls antragsberechtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen.
Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Das Darlehen wird einkommensunabhängig und stets für ein Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer belegt werden.
Es können monatliche Förderbeträge zwischen 100 und 650 Euro maximal bis zum 10. Fachsemester ausgezahlt werden (die Auszahlungs- und Förderphase beträgt also höchstens 5 Jahre). Bereits absolvierte Studiensemester werden i. d. R. angerechnet. Auf begründeten Antrag können unter bestimmten Voraussetzungen maximal 4 zusätzliche Fachsemester gefördert werden.
Interessierte können sich über das Online-Kreditportal www.kfw-foerderbank.de informieren, ihre Daten eingeben und sich über ein Antragsformular ein Vertragsangebot ausdrucken lassen. Diese Dokumente (und ggf. ein Formular zum Leistungsnachweis sowie weitere Nachweise) müssen einem Vertriebspartner der KfW (nach Wahl der oder des Studierenden) vorgelegt werden (Vertriebspartner sind Kreditinstitute oder Studentenwerke). Bei den Vertriebspartnern ist dann auch das Darlehensangebot von der oder dem Studierenden zu unterzeichnen. Der Antrag/das Angebot wird anschließend an die KfW übersandt, die über die Kreditvergabe entscheidet.
Die Gesamt-Darlehenslaufzeit liegt maximal bei rund 34 Jahren. Die höchstens 5-jährige Auszahlungsphase kann einmalig um maximal 2 Jahre verlängert werden. Hieran schließen sich eine tilgungsfreie Zeit (sog. Karenzphase, 18 bis 23 Monate, auf Antrag verkürzbar) und danach die Tilgungsphase an. Die KfW schlägt am Ende der Karenzphase einen Tilgungsplan für eine 10-jährige Tilgungsdauer vor; maximal kann die Tilgungsphase 25 Jahre betragen.
Für die zwingend erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro fällig; dieser Betrag wird von der KfW vorfinanziert und wird Bestandteil des Darlehens.
Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Die jeweils geltenden Zinssätze können u. a. über die Homepage der KfW (s. u.) abgerufen werden. Bei Vertragsschluss wird dem Darlehensnehmern oder der Darlehensnehmerin ein maximaler Zinssatz für einen Zeitraum von 15. Jahren garantiert.
KfW
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Telefon: 069 / 7431-0; Fax: 069 / 7431-2944
www.kfw.de
Infocenter der KfW Förderbank, Telefon: 01801 / 133 55 77
Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3, 53179 Bonn, Tel.: 0228 / 31 80 03
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