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Nur rund 2 Prozent der rund 2 Millionen Studierenden in Deutschland erhalten nach Erhebungen ein staatliches oder privates Stipendium, weniger als 1% erhalten eine Unterstützung von den großen Begabtenförderungswerken. Die im Folgenden aufgelisteten Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien zur Förderung von begabten Studierenden und Promovierenden und erhalten hierzu Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Im Internet kann man sich detailliert sowohl über die allgemeinen Regelungen, die alle Stiftungen betreffen, als auch über die besonderen Bestimmungen der einzelnen Stipendienträger informieren. Im Folgenden werden zunächst die wichtigsten, für alle Stipendienträger geltenden Bestimmungen und im Anschluss die speziellen Förderungsbedingungen der einzelnen Stiftungen vorgestellt.
Die Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende und Promovierende aller Studienfächer, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind. Bewerben können sich diejenigen, die zu dem in § 8 Abs. 1 und 2 BAföG genannten Personenkreis gehören, also Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie Studierende mit Migrationshintergrund und einem dauerhaften Bleiberecht in Deutschland. Außerdem fördern die Stiftungen Studierende aus EU-Mitgliedsländern.
Bei manchen Förderwerken können sich auch alle anderen internationalen Studierenden um ein Stipendium bewerben (z.B. Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung); Voraussetzung ist aber zumeist ein erster Studienabschluss. Ausländische Studierende können zudem nur an Hochschulen innerhalb Deutschlands gefördert werden.
Grundsätzlich gilt: Ein Stipendium von einem der Begabtenförderungswerke schließt eine zusätzliche Förderung von einer anderen Stelle aus.
Die drei grundsätzlichen Auswahlkriterien aller Stiftungen für die Aufnahme in das Förderprogramm sind
- hervorragende Leistungen im Studium,
- gesellschaftspolitisches oder soziales Engagement und
- das Persönlichkeitsprofil.
Das gesellschaftliche Engagement kann an einer Hochschule, in Verbänden, Parteien oder Initiativen stattfinden und muss nicht zwingend in Richtung der Überzeugungen der entsprechenden Partei gehen, sondern lediglich mit der politischen Richtung oder der Einstellung übereinstimmen. Das heißt auch, dass Bewerber um ein Stipendium bei politischen Stiftungen nicht unbedingt Mitglied der jeweiligen Partei sein müssen. Bei den konfessionellen Trägern ist die Zugehörigkeit zur entsprechenden Kirche aber Voraussetzung für die Förderung.
Auslandsaufenthalte sind gern gesehen und erwünscht. Für bereits aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten (Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer) werden Auslandszuschläge für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gewährt. Die Dauer richtet sich hierbei ebenfalls nach den Bestimmungen des BAföG. Praktika, Famulaturen oder Sprachkurse im Ausland können gefördert werden, wenn sie dem Studium bzw. der Forschungsarbeit dienlich sind. Stipendien für ein komplettes Studium oder eine Promotion im Ausland können nicht vergeben werden. Weitere Informationen zu möglichen Stipendien für ein Auslandsstudium finden sich unter dem Stichwort „Internationales“.
Die maximale Förderung für Studierende liegt bei 525 Euro monatlich. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Bestimmungen des BAföG; es muss also nachgewiesen werden, dass das eigene Einkommen und Vermögen (bzw. das der Eltern oder Ehegatten) unterhalb des Förderungsmessbetrages liegt. Unabhängig von der wirtschaftlichen Lage erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten zusätzlich ein Büchergeld in Höhe von 150 Euro. Zusätzlich zum Grundstipendium kann unter bestimmten Bedingungen ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro gewährt werden. Weiter werden unter bestimmten Voraussetzungen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen und Kinderbetreuungspauschalen gezahlt.
Die Förderdauer richtet sich ebenfalls nach der im BAföG festgesetzten Förderhöchstdauer. Bei Bachelorstudiengängen kann bis zum Ende eines nachfolgenden Masterstudiums gefördert werden.
Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge werden zumeist nicht gefördert; es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise wenn ein besonderer Grund vorliegt. Nähere Informationen finden sich im folgenden Text sowie auf der jeweiligen Homepage. Ein Zusatz- oder Ergänzungsstudium kann nur bis zu zwei Jahre gefördert werden.
Eine reine Abschlussförderung ist grundsätzlich nicht möglich, da sie den Zielen der Förderung widersprechen würde.
Promovierende können sich um ein Stipendium bewerben, wenn sie das vorangegangene Studium in kurzer Zeit absolviert haben und das geplante Promotionsvorhaben einen sichtbaren wissenschaftlichen Beitrag erwarten lässt. Gute Chancen auf eine Förderung haben diejenigen, die bereits während des Studiums gefördert wurden.
Die Höhe des Stipendiums für Promovierende liegt bei 1050 Euro monatlich. Bei Übersteigen einer bestimmten Einkommensgrenze werden die Einkünfte entsprechend auf das Stipendium angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro pro Monat oder Kinderbetreuungszuschläge gewährt werden. Für Arbeitsmaterialien und Forschungskosten kann außerdem eine Pauschale von 100 Euro pro Monat hinzukommen.
Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei, höchstens jedoch drei Jahre.
Neben der finanziellen Unterstützung bieten die Förderwerke ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten eine so genannte ideelle Förderung. Diese Angebote finden z.B. in Form von interdisziplinären Bildungsseminaren oder berufsvorbereitenden Tagungen statt. Bei vielen Förderwerken ist die Teilnahme an bestimmten Programmen oder Veranstaltungen verpflichtend. Des Weiteren unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vertrauensdozentinnen und –dozenten an den Universitäten Studierende und Promovierende durch Beratungs- und Mentoringangebote.
Ein Stipendium bedeutet grundsätzlich die finanzielle Unterstützung zusammen mit der ideellen Förderung.
Neben den allgemeinen Bestimmungen gibt es bezogen auf jedes einzelne Begabtenförderungswerk spezifische Voraussetzungen für ein Stipendium, eigene Bewerbungsformalitäten und besondere Unterstützungsangebote bei der ideellen Förderung. Diese Besonderheiten werden nachfolgend vorgestellt.
Allgemeine Informationen:
www.begabtenfoerderungswerke.de
Information und Beratung:
Universität Bielefeld – Beratungsstelle für Studienfinanzierung (c/o Studierendensekretariat)