- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch den Abbau von Benachteiligungen und Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten
- Umsetzung des Gleichheitsgebots des Grundgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes NRW sowie den geltenden Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bielefeld








