Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt allein dem Promotionsausschuss. Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt nur, wenn vollständige Bewerbungs-unterlagen vorliegen.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein qualifiziertes, 15- bis 20-seitiges Exposé für die geplante Dissertation, die schriftliche Zusage eines Professors oder einer Professorin zur Betreuung der Dissertation, ein Lebenslauf und beglaubigte Kopien von Zeugnissen, die die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Die betreuungsberechtigten Professorinnen und Professoren sind auf der DrPH website unter dem link „Kontakt und Beratung“ aufgeführt. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt beim Promotionsausschuss der Fakultät.
Das 15- bis 20-seitige Exposé für die Dissertation soll folgende Gliederung aufweisen:
a)
- Problemhintergrund / Public-Health-Relevanz
- Ziele und wissenschaftliche Fragestellung
- Methodisches Vorgehen
- Erwartbare Ergebnisse / Anwendungsbezug
- Arbeits- und Zeitplan
- Vorläufige Gliederung
- Literaturangaben




