Fakultät für Gesundheitswissenschaften
 
 
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Aktuelles aus der Fakultät für Gesundheitswissenschaften

Zulassung zum Promotionsstudiengang

Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt allein dem Promotionsausschuss. Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt nur, wenn vollständige Bewerbungs-unterlagen vorliegen.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein qualifiziertes, 15- bis 20-seitiges Exposé für die geplante Dissertation, die schriftliche Zusage eines Professors oder einer Professorin zur Betreuung der Dissertation, ein Lebenslauf und beglaubigte Kopien von Zeugnissen, die die Zulassungsbedingungen erfüllen.

Die betreuungsberechtigten Professorinnen und Professoren sind auf der DrPH website unter dem link „Kontakt und Beratung“ aufgeführt. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung liegt beim Promotionsausschuss der Fakultät.

Das 15- bis 20-seitige Exposé für die Dissertation soll folgende Gliederung aufweisen:

a)

  1. Problemhintergrund / Public-Health-Relevanz
  2. Ziele und wissenschaftliche Fragestellung
  3. Methodisches Vorgehen
  4. Erwartbare Ergebnisse / Anwendungsbezug
  5. Arbeits- und Zeitplan
  6. Vorläufige Gliederung
  7. Literaturangaben

b) ggf. ein vollständiges Schriftenverzeichnis mit der Angabe über frühere wissenschaftliche Veröffentlichungen;

c) eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er die Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften zur Kenntnis genommen hat;

d) Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache bei internationalen Studierenden, über den im jeweiligen Einzelfall der Promotionsausschuss entscheidet.

 

Die Kandidatin oder der Kandidat kann nach einem ersten gescheiterten Promotions¬verfahren einmal erneut als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden. Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist auf fünf Jahre befristet; sie wird vom Promotionsausschuss auf begründeten Antrag verlängert.

Genauere Informationen finden Sie unter Punkt 4 und 5 der Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften vom 01.08.2011 respektive § 5 und 6 RPO und § 3 der Studienordnung der Fakultät.