An der Universität Bielefeld arbeiten ca. 1050 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Technik und Verwaltung. Dazu kommen noch einmal ca. 900 wissenschaftlich Beschäftigte
und 250 Professorinnen und Professoren. Zur Zeit studieren hier fast 16.000 Studentinnen
und Studenten.
Die Universität ist aufgeteilt in die Zentrale Verwaltung, 13 Fakultäten
und zahlreiche Einrichtungen. Ausführliche Informationen dazu können
Sie dem Vorlesungsverzeichnis, dem Telefonverzeichnis oder der HomePage der
Universität entnehmen.
Der Personalrat (PR)
besteht an der Universität Bielefeld aus 13 Personen, davon sind 9 Angestellte, 2 Arbeiter und 2 Beamte.
Er wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt.
Zur Wahl können
wahlberechtigte Beschäftigte sowie die an der Universität vertretenen Gewerkschaften
und Berufsverbände Wahlvorschläge machen.
Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz des Landes NRW).
Danach hat der PR u.a.
- darüber zu wachen, daß alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt, sowie geltende
Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten;
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit dem Leiter/der Leiterin
der Dienststelle - in diesem Falle dem Kanzler der Universität - auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Gemäß §72 LPVG hat der PR bei einer Reihe von Maßnahmen, die für Sie
persönlich von Bedeutung sind, mitzubestimmen. Diese können vom Kanzler
der Universität erst
nach
Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden. Dazu gehören z.B.:
- Personalangelegenheiten wie Einstellung, Verlängerung der Probezeit, Beförderung, Eingruppierung,
Höhergruppierung, Höherreihung, Rückgruppierung, Umsetzung und Versetzung,
Beurlaubung nach Landesbeamtengesetz, Abmahnung und
Kündigung usw.
- soziale Maßnahmen
- Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Pausen,
in bestimmten Fällen Anordnung von Überstunden
und Mehrarbeit, Regelung und Ordnung in der Dienststelle,
Aufstellung des Urlaubsplanes und Festsetzung des
Urlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Leiter
der Dienststelle und dem beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis
erzielt wird, usw. ...