Der Personalrat
 
 
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Wissenswertes über den Personalrat

An der Universität Bielefeld arbeiten ca. 1050 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung. Dazu kommen noch einmal ca. 900 wissenschaftlich Beschäftigte und 250 Professorinnen und Professoren. Zur Zeit studieren hier fast 16.000 Studentinnen und Studenten.

Die Universität ist aufgeteilt in die Zentrale Verwaltung, 13 Fakultäten und zahlreiche Einrichtungen. Ausführliche Informationen dazu können Sie dem Vorlesungsverzeichnis, dem Telefonverzeichnis oder der HomePage der Universität entnehmen.

Der Personalrat (PR) besteht an der Universität Bielefeld aus 13 Personen, davon sind 9 Angestellte, 2 Arbeiter und 2 Beamte. Er wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt. Zur Wahl können wahlberechtigte Beschäftigte sowie die an der Universität vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände Wahlvorschläge machen.

Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz des Landes NRW).

Danach hat der PR u.a.

Gemäß §72 LPVG hat der PR bei einer Reihe von Maßnahmen, die für Sie persönlich von Bedeutung sind, mitzubestimmen. Diese können vom Kanzler der Universität erst nach Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden. Dazu gehören z.B.: